Transport von Gefahrgut
Auch bei Kleinmengentransporten ist folgendes zu beachten: das Mitführen von Beförderungspapieren, die Fahrzeugbelüftung, die Ladungssicherung, das Rauchverbot, eine ordnungsgemäße Bezettelung, mögliche Zusammenladeverbote sowie der Transport von Gefahrgut ausschließlich in geeigneten stoffverträglichen Verpackungen. Eine Genehmigung ist nach dem neusten Abfallrecht seit Oktober 1996 zum Transport von Abfällen für Handwerksbetriebe nicht mehr erforderlich.





Maler-
und Lackiererinnung