Arbeitsschutz
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen müssen Sie nach VBG 122 und VBG 123 Anforderungen an die Arbeitssicherheit und an die Arbeitsmedizin erfüllen. Abhängig von der Betriebsgröße sind bestimmte Einsatzzeiten pro Jahr durch Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner zu erbringen. Nähere Informationen darüber erhalten Sie bei den Beratungsstellen.





Maler-
und Lackiererinnung