Werkzeugreinigung
Das Einleiten von Abwasser aus der Werkzeug- und Fassadenreinigung ist unzulässig. Die Werkzeuge sind grundsätzlich in der Betriebstätte an einem speziell dafür vorgesehenen Abwaschplatz zu reinigen. Durch die Verwendung eines von der Malerinnung Heidelberg vorgeschlagenen mehrstufigen Absetzbeckes werden die Anforderungen zur Abwassereinleitung nach der kommunalen Satzung eingehalten.
Tipp
- streichen sie Pinsel und Rollen bereits auf der Baustelle auf Papier aus und verwenden sie Aufbwahrungsboxen
- verringern Sie den Wasserverbrauch durch den Einsatz von Walzenwaschgeräten
- entsorgen Sie Sedimentationsschlamm nach Austrocknung als Gewerbemüll





Maler-
und Lackiererinnung